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DIGDegeneriert und dekadent. Ubiquitär und omnipräsent.
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Wenn Wahlen anstehen...
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| Die Bertelsmann-Stiftung :: Steuerbetrug auf CD gepresst |
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sandmann03 DIGtator

Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 447

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Verfasst am: 01 Jul 2009 21:57 Titel: |
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| jutz hat folgendes geschrieben: | | Weil der Staat Österreich seine Schulden bei den österreichischen Banken, vor allem Raika, da die größte, macht- deshalb würde das Zurückzahlen der Schulden auf einmal auch zu einem Kollaps des österreichischen Banksystems führen |
Jetzt wird es ziemlich konfus.
Es gibt Inlandsschulden und Auslandsschulden.
Ich weiß aus meiner früheren Arbeit, das Österreich z.B. Anleihen in Form wie z.B. klassischen Lebensversicherungen vergibt, so kurzfristig an Kapital kommt, und dieses mit Zinsen zurückzahlen muss. Die Gläubiger sind in dem Fall die Eigentümer einer solchen Sparform. Soweit so gut.
Das der Staat sich Geld von Banken und auch Versicherungen borgt, daran hab ich jetzt noch gar nicht gedacht, doch es klingt plausibel, zudem ich das jetzt auch anderswo im Internet gelesen habe.
Was mich jetzt verwirrt ist:
Die Banken (Raika, Sparkasse etc. etc.) erhalten ihr Geld wiederum von der Österreichischen Zentralbank, auf Pump versteht sich, diese wiederum von der Europäischen Zentralbank. Wieso zum Teufel muss der Staat Österreich also Milliarden in den heimischen Bankenmarkt stecken, wenn diese ihr Geld sowieso von höheren Bankinstitutionen bekommen?
Und:
Diese Hilfspakete wurden auf Pump finanziert. Woher nimmt er sich dieses Geld? Machen wir Schulden bei heimischen Banken, um denen Geld zu borgen???
Irgendwie blick ich grad gar nicht mehr durch, doch das Ganze kommt mir so betrachtet sehr dubios vor. _________________ natürlicher Widerstand ! |
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Kelle DIGtator

Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 1958

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Verfasst am: 01 Jul 2009 22:14 Titel: |
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Splittet das Thema sonst doch, nur hier ist es fehl am Platze. _________________ "I know, it just seemed like the kinda thing a mentally-deranged sex-starved pill-popping housewife would do." (Angels in America) |
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jutz Referent

Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 434 Wohnort: in einem Fass auf drei Bergen

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Verfasst am: 01 Jul 2009 22:21 Titel: |
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| Sorry Kelle^^ |
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sandmann03 DIGtator

Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 447

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Verfasst am: 01 Jul 2009 22:31 Titel: |
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ja großer Admin  _________________ natürlicher Widerstand ! |
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Kelle DIGtator

Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 1958

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Verfasst am: 15 Jul 2009 22:27 Titel: |
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Gerade wieder lief eine Doku im Ersten. Die Arge pumpt Millionen in Kurse, deren Nutzen für Arbeitslose doch eher begrenzter Natur ist. "Notfallmedizin für Kinder" - was bringt der Kurs? Die Arbeitslosen fühlen sich sowieso als Bittsteller und müssen erst 1-Euro-Jobs machen, um derlei Schulungen zu bekommen.
Ein anderer Herr wurde beim Arbeitgeber nicht genommen, doch Abhilfe schafft ein sogenannter Eingliederungsgutschein: Wenn er diesen beim Arbeitsamt beantragt, wird ein Jahr lang 50 Prozent des Lohnes von der Arbeitsagentur übernommen. Damit kalkulieren Unternehmen. _________________ "I know, it just seemed like the kinda thing a mentally-deranged sex-starved pill-popping housewife would do." (Angels in America)
Zuletzt bearbeitet von Kelle am 17 Jul 2009 1:08, insgesamt einmal bearbeitet |
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jutz Referent

Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 434 Wohnort: in einem Fass auf drei Bergen

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Verfasst am: 17 Jul 2009 1:00 Titel: |
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| ja, ich glaub den hab ich auch gesehen, war das die Doku mit dem Mann, der Pakete einpacken hat müssen, aber naja, irgendwie war das ja absehbar, dass in Zeiten des Neoliberalismus Firmen so ein System ausnützen werden... |
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Kelle DIGtator

Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 1958

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Verfasst am: 19 Jul 2009 11:50 Titel: |
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Hier findet man eine interessante Statistik: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbslose
Außerdem in der Wikipedia gefunden:
| Zitat: | In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union existieren entsprechende Versicherungssysteme, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich; im Regelfall ist die Arbeitslosenversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer implementiert, lediglich in Dänemark und Schweden besteht eine freiwillige Versicherung. In Deutschland wird das Arbeitslosengeld seit Einführung des Arbeitslosengeld II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-IV-Gesetz) am 1. Januar 2005 zur Unterscheidung oft auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet.
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist meistens eine bestimmte Mindestdauer, in der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde; in Deutschland müssen beispielsweise mindestens 12 Monate während der letzten zwei Jahre Beiträge gezahlt worden sein; dieser Zeitraum ist gleich dem in Italien und Österreich, in Spanien länger (sechs Jahre); in Frankreich müssen dagegen nur sechs Monate Beiträge innerhalb der letzten 22 Monate geleistet worden sein.
In vielen Ländern ist die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld begrenzt; meist schließen sich dann ergänzende Unterstützungssysteme wie Sozialhilfe an; in Deutschland ist das aktuell das Arbeitslosengeld II, früher die Arbeitslosenhilfe, in Schweden seit 1998 die Grundsicherung sowie in Österreich die Notstandshilfe.
In praktisch allen EU-Staaten setzt der Bezug von Arbeitslosengeld die Arbeitsfähigkeit und die Meldung als Arbeitssuchender voraus; nur in einigen Ländern ist der Leistungsbezug an den Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt (Finnland, Großbritannien), in den anderen Ländern reicht es aus, Bürger eines EU- oder EWR-Landes zu sein.
In den meisten EU-Ländern gilt für Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein Berufs- und Qualifikationsschutz; nur in Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden müssen jegliche "angemessene" oder "zumutbare" Tätigkeiten angenommen werden. |
Ünrigens bekleckert sich auch Österreich mit seiner Notstandshilfe nicht gerade mit Ruhm:
| Zitat: | Die Höhe der Notstandshilfe beträgt in der Regel 95 % des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn der tägliche Grundbetrag des Arbeitslosengeldes nicht mehr als 1/30 des Ausgleichzulagenrichtsatzes des ASVG (2008: 747,- Euro) beträgt. Unter Grundbetrag versteht man dabei 55 % des täglichen Nettoeinkommens, das aus dem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des jeweils letzten Kalenderjahres ermittelt wird. Bei der Ermittlung der Höhe wird das Einkommen des Ehepartners (Lebensgefährten) genauso berücksichtigt wie Zuverdienst aus eigener Arbeit. Zusätzlich gibt es auch Familienzuschläge. Jede Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss daher unverzüglich gemeldet werden.
Beim Zuverdienst zur Notstandshilfe gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe wird aber jedes sonstige Einkommen angerechnet, z. B. auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Spenden oder Schenkungen. Grundsätzlich muss aber, wie bei der Bemessung des Zuverdienstes beim Arbeitslosengeld, im Falle von Lohneinkommen und selbstständigem Einkommen, der gültige Steuerbescheid herangezogen werden. Gerade dadurch kann in einzelnen Fällen die Bemessung des Zuverdienstes kompliziert und undurchschaubar werden. Nicht zuletzt wegen der Zeitverzögerungen, die durch nachträgliche Steuerbescheide eintreten. |
| Zitat: | | Wer zu Unrecht Notstandshilfe bezieht, kann wegen Betrugs und ab 3000 Euro Schaden wegen schweren Betrugs belangt werden. Der rasantere Anstieg der Notstandshilfebezieher in den letzten Jahren ist ein Symptom für strukturelle Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch ein Zeichen vom Missbrauch. Jährlich werden bei ca. 3 %-5 % der Notstandshilfebezieher Sperren verhängt. Vor allem in Wien ist es Praxis, Sozialhilfefälle in der Notstandshilfe zu belassen. In Wien wird der Missbrauch weniger oft sanktioniert, sodass der Empfängerkreis dort überdurchschnittlich groß ist. Dadurch überträgt die Stadt Wien die Last auf die Arbeitslosenversicherung, denn für Sozialhilfe muss die Stadt Wien, für die Notstandshilfe aber der Bund aufkommen. |
| Zitat: | | Da insbesondere die Beschäftigungslosigkeit in vielen Ländern anders definiert wird, sind nationale Arbeitslosenstatistiken nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Wer beispielsweise in den Niederlanden nur 1 Stunde in der Woche beschäftigt ist, gilt nicht mehr als arbeitslos. In den meisten europäischen Ländern existieren daher zwei Arbeitslosenstatistiken: Eine nach nationaler und eine nach internationaler Definition. |
Sehr schön zeigen sich die strukturschwachen Gebiete Deutschlands - die ehemalige DDR ist besonders betroffen:
Achtung: Zur Stunde gibt es eine Diskussionsrunde im Presseclub in der ARD - die Deutschen diskutieren gerne und sehr seriös und gut, so auch hier. _________________ "I know, it just seemed like the kinda thing a mentally-deranged sex-starved pill-popping housewife would do." (Angels in America) |
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Kelle DIGtator

Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 1958

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